Online-Nachricht - Montag, 01.10.2012

Einkommensteuer | Zinsloses Darlehen zwischen Schwester-GmbHs (FG)

Gewährt die darlehensbegünstigte Tochtergesellschaft ihrerseits ein zinsloses Darlehen an eine weitere Tochtergesellschaft mbH, dann erzielt die Mutterkapitalgesellschaft aus derselben Beteiligung einerseits einen Ertrag aus einer steuerfreien vGA (von der Tochter gewährtes Darlehen) und andererseits einen Aufwand in Gestalt eines Nutzungsverbrauchs (von der Tochter empfangenes Darlehen). Zwischen dem Ertrag und dem Aufwand besteht in der vorgenannten Konstellation ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des § 3 c Abs. 1 EStG (; Revision anhängig).


Hintergrund: Im Streitfall war erstmals die Frage zu beurteilen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen bei der Gewährung mehrerer zinsloser Darlehen zwischen Tochtergesellschaften mbH auf der Ebene der Mutterkapitalgesellschaft das Abzugsverbot gemäß § 3 c EStG eingreift. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Die Tochter X GmbH erhielt von einer anderen Tochtergesellschaft (A GmbH) ein zinsloses Darlehen (Darlehen 1). Im gleichen Geschäftsjahr gewährte die X GmbH ihrer Schwestergesellschaft Y GmbH ein zinsloses Darlehen (Darlehen 2).
Hierzu führte das Gericht weiter aus: Die Vergabe eines zinslosen Darlehens durch eine Tochtergesellschaft mbH an ihre Schwestergesellschaft mbH ist eine vGA an die Mutterkapitalgesellschaft, welcher mangels Einlagefähigkeit der Nutzungsvorteile aus dem Darlehen ein gleich hoher Aufwand aus Nutzungsverbrauch gegenübersteht. Nach § 8b Abs. 1 KStG ist der körperschaftsteuerpflichtige GmbH-Gesellschafter vollständig von der Körperschaftsteuer befreit, so dass die der Muttergesellschaft aus Anlass der Gewährung eines Darlehens zwischen den Tochtergesellschaften zugeflossene vGA nicht mehr der Besteuerung unterliegt. Umgekehrt sind gemäß § 3c Abs. 1 EStG in unmittelbaren wirtschaftlichem Zusammenhang mit der steuerfreien vGA stehende Ausgaben nicht abzugsfähig.
Anmerkung: Im Streitfall bejahte das Gericht einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Einnahmen der Klägerin in Gestalt der vGA aus dem Darlehen 2 und ihren Aufwendungen aus dem Verbrauch der Vorteile aus dem Darlehen 1 mit folgenden Erwägungen: Der Aufwand der Klägerin ist entstanden und veranlasst durch die mangelnde Einlagefähigkeit des der Darlehensnehmerin X GmbH gewährten Nutzungsvorteils. Die X GmbH hat aber im gleichen Veranlagungszeitraum eine (verdeckte) Gewinnausschüttung an die Klägerin vorgenommen, und zwar durch Vergabe eines zinslosen Darlehens an ihre Schwester Y GmbH. Aufwendungen und Einnahmen der Klägerin betreffen nicht nur dieselbe Beteiligung (X GmbH), sie weisen auch der Höhe nach einen inneren Zusammenhang insofern aus, als die Aufwendungen für die Beteiligung an der X GmbH die steuerfreien Einnahmen aus der Beteiligung an der X GmbH nicht übersteigen.
Quellen: NWB Datenbank und Newsletter FG Schleswig-Holstein
Hinweis: Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, das Revisionsverfahren ist bei dem BFH unter dem Az. NWB LAAAE-12004 anhängig. In der NWB Datenbank finden Sie hierzu einen entsprechenden Mustereinspruch unter der DokID: NWB TAAAE-14165

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Fundstelle(n):
NWB DAAAF-44720