Online-Nachricht - Mittwoch, 15.02.2012

Urheberrecht | Abmahnindustrie in die Schranken weisen (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. fordert eine gesetzliche Klarstellung, um die Abmahnosten für Verbraucher zu begrenzen.


Hintergrund: Um Verbraucher vor ungerechtfertigten Massenabmahnungen zu schützen, sieht das geltende Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 € zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen. Die Folge: Richter legen den Begriff "gewerbliches Ausmaß" sehr weit zulasten der Verbraucher aus. Oft reicht es, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einen besseren Schutz von Verbrauchern vor Abmahnungen und verlangt eine gesetzliche Klarstellung. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", erklärt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte im Dezember 2011 angekündigt, bald einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. In den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Abmahnungen im Zuge angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wer eine Software, ein Video oder ein Musikstück im Internet kostenlos herunterlädt, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung einzuhandeln. Doch nicht immer sind diese gerechtfertigt. Betroffen sind auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnunen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben", erläutert Tausch.

Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Thema hat der vzbv auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: vzbv online


 

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-43477