Online-Nachricht - Mittwoch, 15.02.2012

Einkommensteuer | Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen (BFH)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift (; veröffentlicht am ).

Hierzu führt der BFH weiter aus: Die Frage, ob im Veranlagungszeitraum 2008 zugeflossene Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen sind, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Gegen die durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 eingefügte Neufassung des Gesetzes werden sowohl einfachrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken, z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, erhoben (vgl. NWB YAAAD-93582; NWB DAAAE-00386). Demgegenüber wird die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung und die Rechtmäßigkeit von deren Erstreckung auf noch "offene Altfälle" von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums bejaht (vgl. NWB LAAAD-87439; NWB RAAAD-60285; NWB BAAAD-93610). Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die zu der hier aufgeworfenen Frage beim BFH anhängigen Verfahren NWB CAAAD-78814 und NWB AAAAD-52318 sind noch offen. Insgesamt gesehen bedürfen diese umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht endgültig geklärten Fragen weiterer eingehender Prüfung. Ihre abschließende Beurteilung muss jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Quelle: NWB Datenbank

Hinweis: Bereits vor einer Woche hat der BFH eine sog. NV-Entscheidung zu diesem Thema veröffentlicht (Az. NWB SAAAE-01823). Über diese Entscheidung haben wir ebenfalls berichtet (s. NWB-Nachricht v. 9.2.2012). In der NWB Datenbank finden Sie zu diesem Thema im Übrigen einen Mustereinspruch unter der DokID: NWB ZAAAD-82829.

 

Fundstelle(n):
NWB RAAAF-43470