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OLG Nürnberg 31.08.2015 15 W 788/15, NWB 3/2016 S. 168

Grundstücksrecht | Zustimmungserfordernis bei Veräußerung von Wohnungs-(Teil-)Eigentum von Erbengemeinschaft

§ 12 WEG gestattet – entgegen § 137 BGB –, die Veräußerung einer Eigentumswohnung von der Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten, meist des Verwalters, abhängig zu machen, um so das Eindringen persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässiger Personen in die Gemeinschaft verhindern zu können. Ist ein Zustimmungserfordernis dieses Inhalts in einer Teilungserklärung vereinbart, findet es auch für den Fall [i]Burandt/Jensen, NWB 19/2013 S. 1489der Übereignung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder Anwendung.

Anmerkung:

Anders wäre dagegen zu entscheiden gewesen, wenn das Wohnungseigentum von der Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen übertragen worden wäre, weil bei einer solchen Personenidentität ein...

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