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NWB Nr. 19 vom Seite 1489

Vererbtes Wohnungseigentum

Die wesentlichen erbrechtlichen Folgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Professor Dr. Wolfgang Burandt und Ole Jensen

[i]infoCenter „Eigentumswohnung” NWB WAAAB-70410 und „Instandhaltungsrücklage” NWB LAAAB-05673Zu den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft zählen nur die jeweiligen Wohnungseigentümer. Diese sind zu den Eigentümerversammlungen zu laden, können ihr Stimmrecht ausüben und haben im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Kosten und Lasten ihres Sondereigentums und anteilig die des Gemeinschaftseigentums zu tragen. In aller Regel übernimmt die organisatorische Koordination u. a. von der Ladung und Abhaltung der Eigentümerversammlungen bis zur Einziehung der sog. Wohngeldzahlungen eine Verwaltung. Schwierigkeiten in dieser Koordinierung ergeben sich oftmals im Falle eines Eigentümerwechsels. Die Veränderung des Eigentümerbestands durch eine rechtsgeschäftliche Übertragung, wie z. B. beim Kauf oder einer Schenkung, ist dabei mit relativ geringen Schwierigkeiten verbunden, da konstitutiv für die Übertragung die entsprechende Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch zu erfolgen hat. Diese rechtsbegründende Wirkung der grundbuchlichen Eintragung kennt das Erbrecht nicht. Verstirbt ein Erblasser, geht im Wege der sog. Universalsukzession der Nachlass als Ganzes auf den oder die Erben über, ohne dass es dafür einer Eintragung bedarf. Der Eigentumserwer...

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