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BBK Nr. 2 vom

Konkludente Ist-Besteuerung bei Einnahmen-Überschussrechnung? – Leserfrage

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Antrag auf Ist-Besteuerung

[i]Antrag im Fragebogen zur steuerlichen ErfassungUnter den Voraussetzungen des § 20 Satz 1 UStG darf der Unternehmer die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten berechnen, sog. Ist-Besteuerung bzw. Ist-Versteuerung. Bei einem Gesamtumsatz von bis zu 500.000 € im Vorjahr ist eine Ist-Besteuerung an sich möglich; sie setzt aber nach dem Gesetzeswortlaut einen Antrag voraus. Dieser Antrag kann – und sollte – ausdrücklich gestellt werden, z. B. bei Eröffnung des Unternehmens im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

[i]Vanheiden, Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung, USt direkt digital 21/2015 S. 2 NWB LAAAF-07696Der Antrag auf Ist-Besteuerung kann aber auch konkludent, also schlüssig bzw. sinngemäß, gestellt werden. Ein konkludenter Antrag kann nach der BFH-Rechtsprechung auch in Gestalt einer Umsatzsteuererklärung erfolgen, wenn aus der Umsatzsteuererklärung deutlich erkennbar wird, dass die Umsätze auf der Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt und berechnet worden sind. Dies ist der Fall, wenn die Umsatzsteuererklärung mit der Gewinnermittlung „verknüpft“ ist. Anhand einer Verprobung muss also unproblematisch die Ist-Besteuerung festgestellt werden können.

II. Die Genehmigung durch das FA

[i]Konkludente Genehmigung möglich Der konkludent...

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