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Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung
Ein Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann sowohl konkludent vom Unternehmer gestellt, als auch konkludent von der Finanzverwaltung genehmigt werden.
A. Leitsätze
1. Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden.
2. Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahme-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben.
3. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt (FA) gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist.
B. Sachverhalt
Der Kläger war ein Verein, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte. Für das Jahr 2003 hatte er – wie auch in den Folgejahren – eine Einnahmen-Überschussrechnung und eine Umsatzsteuererklärung abgegeben, in denen die Umsätze laut Umsatzsteuerklärung genauso hoch waren wie die Einnahmen in der Einnahmen-Überschussrechnung. Das FA war der Erklärung für 2003 gefolgt. Auch für di...