Online-Nachricht - Montag, 18.04.2011

Sozialrecht | Nachgezahltes Einkommen schmälert nicht Elterngeldanspruch (LSG)

Elterngeldbezieher müssen sich nachgezahltes Einkommen aus einer vorangegangenen selbständigen Tätigkeit nicht auf ihr Elterngeld anrechnen lassen. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen in einem am veröffentlichten Urteil entschieden ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Beim Elterngeld gilt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung im Bundeselterngeldgesetz nicht das strenge steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern das modifizierte Zuflussprinzip des Sozialrechts. Danach wird Einkommen in den Monaten erzielt, in denen es erarbeitet wird. Später ausgezahlte Honorare minderten damit nicht den Elterngeldanspruch.

Anmerkung:  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Quelle: dapd


 

Fundstelle(n):
NWB YAAAF-17004