Online-Nachricht - Freitag, 21.01.2011

Photovoltaik | Eckpunkte für eine kurzfristige Änderung des EEG (BMU)

Nach einem gemeinsamen Vorschlag von Bundesumweltministerium (BMU) und dem Bundesverband Solarwirtschaft soll die Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15% abgesenkt werden.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Gemeinsam treten BMU und Solarwirtschaft dafür ein, die im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen zur Dämpfung der Kosten bei Photovoltaik im Grundsatz beizubehalten und für das Jahr 2011 im Sinne eines gleitenden Übergangs zu den Vergütungssätzen im Jahr 2012 wie folgt zu modifizieren:

  • Der variable Teil der zum vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.

  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3% (bisherige Obergrenze 6.500 MW).

  • Die Absenkung zum kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15% betragen.

  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.

  • Die Degression zum entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24%.

  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum erfolgen.

Hinweis: Die Eckpunkte für eine kurzfristige Änderung des EEG bei Photovoltaik und beim Grünstromprivileg zur Kostendämpfung hat das BMU auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Zur Homepage gelangen Sie hier.
Quelle: BMU online v.
 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-16489