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Online-Nachricht - Montag, 27.12.2010

Elterngeld | Änderungen im Bundeselterngeldgesetz ab

Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß, empfiehlt den Empfängerinnen und Empfängern von Elterngeld, sich möglichst umgehend mit ihren Elterngeldstellen in Verbindung zu setzen, um finanzielle Nachteile wegen des Bezugs weiterer Leistungen zu vermeiden.


Hintergrund: Die Änderungen des Bundeselterngeldgesetzes treten zum in Kraft. Ab 2011 wird das Elterngeld zum Beispiel als Einkommen auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kindergeldzuschlag angerechnet. Auch wenn bereits ein Elterngeldbescheid vorliegt, gelten die Neuregelungen.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Vor allem die Eltern, die durch halbierte monatliche Auszahlungsbeträge einen verlängerten Zahlungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus vereinbart haben, sollen diese Auszahlungsregelung jetzt widerrufen, wenn sie sich dadurch im Bezug finanziell verschlechtern würden. Die neuen Regelungen haben außerdem Konsequenzen für Elterngeldberechtigte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200  € vor der Geburt ihres Kindes, für Eltern mit ausländischen Einkünften und solche, die der sogenannten „Reichensteuer“ nach dem Einkommenssteuergesetz unterliegen. Elterngeldbezieher, die noch kein Informationsschreiben von ihrer Auszahlungsstelle erhalten haben, sollten dieses umgehend anfordern.

Quelle: Medienservice Sachsen online


 

Fundstelle(n):
OAAAF-16339