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Online-Nachricht - Montag, 15.11.2010

Einkommensteuer | Due-Diligence-Kosten als Anschaffungsnebenkosten (FG)

Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Nach Überzeugung des erkennenden Senats ist bei der Zuordnung der hier streitbefangenen Gutachterkosten - Due Dilligence - wie auch der Kosten der Vertragsvorbereitung, Vertragsgestaltung und -begleitung zu den Anschaffungsnebenkosten darauf abzustellen, ob sie vor oder nach Fassung des grundsätzlichen Erwerbsentschlusses angefallen sind (vgl. NWB DAAAB-22262, unter II. 1. b und v. - NWB BAAAC-46662). Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind hiernach als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren, wenn sie nach einem grundsätzlich gefassten Erwerbsentschluss entstehen und das Gutachten nicht lediglich der Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung dient.
Anmerkung: Der 13. Senat des FG Köln stellte entscheidend darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Erteilung eines Due Diligence Auftrags regelmäßig davon auszugehen ist, dass bereits eine grundsätzliche Erwerbsentscheidung gefallen ist. Die Annahme, ein Zielunternehmen eröffne einem Interessenten einen derartig weitgehenden Zugriff auf die Unternehmensinterna, ohne dass die Geheimhaltung und ein gemeinsames Ziel wie ein Kauf oder eine Verschmelzung vereinbart worden seien, hält der Senat für lebensfremd. Der 13. Senat hat gegen seine Entscheidung die Revision zugelassen. Er weist in diesem Zusammenhang unter anderem darauf hin, dass die einschlägigen Entscheidungen des BFH jeweils zu Überschusseinkünften und nicht zu den teilweise durch Sondervorschriften geprägten Gewinneinkünften ergangen seien.
Quelle: FG Köln online

 

Fundstelle(n):
YAAAF-16097