Online-Nachricht - Dienstag, 31.08.2010

Umsatzsteuer | Steuerpflicht von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (OFD)

Die OFD Niedersachsen hat eine aktuelle Übersicht zur umsatzsteuerlichen Beurteilung verschiedener Zuwendungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft auf dem Stand veröffentlicht ().


Der Zuschuss zur Förderung von Milchleistungsprüfungen (Punkt 4. der Übersicht) stellt jetzt keinen echten Zuschuss mehr dar, sondern zählt als Entgelt für die Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der Milchleistungsprüfung.

Hintergrund: Nicht steuerbare (echte) Zuschüsse liegen vor, wenn die Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden, die Zahlungen also nicht an bestimmte Umsätze anknüpfen, sondern unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt werden, weil z. B. der Zahlungsempfänger einen Anspruch auf die Zahlung hat oder weil in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung bzw. im überwiegenden öffentlich-rechtlichen Interesse an ihn gezahlt wird. So sind Zahlungen echte Zuschüsse, die vorrangig dem leistenden Zahlungsempfänger zu seiner Förderung aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gewährt werden ( NWB FAAAA-96107). Das gilt auch für Beihilfen in der Landwirtschaft, durch die Strukturveränderungen oder Verhaltensänderungen, z. B. aufgrund von EG-Marktordnungen, gefördert werden sollen.

Quelle: OFD Niedersachsen

 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-15590