Anlageberatung | Markterhebung zum Beratungsprotokoll (BaFin)
Die BaFin hat eine Markterhebung darüber begonnen, wie die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls in der Praxis umgesetzt wird. Seit Jahresbeginn muss eine Anlageberatung, die gegenüber Privatkunden erfolgt, durch ein Beratungsprotokoll dokumentiert werden. Die Ergebnisse wird die BaFin voraussichtlich im April 2010 vorstellen.
Hintergrund: Sowohl die Finanzmarktkrise als auch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers mit den Totalverlusten bei den von ihr ausgegebenen Zertifikaten haben gezeigt, dass es für Anleger oft schwierig ist, ihre Ansprüche im Fall einer Falschberatung durchzusetzen. Das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” (Anlegerschutzgesetz/ Schuldverschreibungsgesetz) soll Abhilfe schaffen. Es ist seit in Kraft, und Banken mussten die Änderungen bis zum umgesetzt haben. Es verpflichtet sie z. B, für jedes Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen, das den wesentlichen Hergang des Beratungsgesprächs nachvollziehbar protokolliert. Außerdem wurde ein siebentägiges Rücktrittsrecht eingeführt.
Untersuchung der BaFin
Im ersten Schritt hat die BaFin ein 29 Fragen umfassendes Auskunfts- und Vorlageersuchen versandt, und zwar an sämtliche Privatbanken, die die Anlageberatung gegenüber Privatkunden erbringen, an ausgewählte Landesbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie an ausgewählte Finanzdienstleistungsinstitute. Insgesamt hat die BaFin 316 Institute angeschrieben. In einem zweiten Schritt wird die BaFin dann zu einzelnen Geschäften, die im Januar getätigt worden sind, das Beratungsprotokoll anfordern.
Mit der Abfrage will die BaFin zum Einen feststellen, in welchem Ausmaß die Institute von den neuen Vorschriften betroffen sind und ob die Institute ihr Geschäftsmodell bereits geändert haben oder zu ändern beabsichtigen. Zum Anderen soll festgestellt werden, ob die Institute rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um den neuen Vorgaben ab Januar 2010 genügen zu können. Die BaFin lässt sich dazu etwa die Unterlagen vorlegen, die verwendet worden sind, um die Mitarbeiter zu schulen. Schließlich geht die BaFin der Frage nach, wie die Institute nachhalten, ob ihre Berater den Kunden ein den neuen gesetzlichen Anforderungen genügendes Protokoll zur Verfügung stellen.
Für die BaFin ist besonders wichtig, dass mit dem Beratungsprotokoll künftig Anlass und Verlauf der Anlageberatung transparenter werden. So ist beispielsweise von Interesse, an welche Kunden ein Institut von sich aus mit bestimmten Anlagevorschlägen herantritt. Auch soll aus dem Beratungsprotokoll deutlich hervorgehen, wenn der Kunde zunächst ein Wertpapier oder eine Risikoklasse im Blick hatte, sich dann aber als Ergebnis des Beratungsgesprächs für ein anderes, von seinem Berater empfohlenes Finanzinstrument entschieden hat. Ein besonderes Augenmerk wird die BaFin schließlich auch darauf legen, ob den Protokollen die wesentlichen Gründe zu entnehmen sind, die der Berater für seine Empfehlungen im Verlauf des Beratungsgesprächs genannt hat.
Quelle: BaFin, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
IAAAF-14238