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Online-Nachricht - Dienstag, 16.06.2009

Altersvorsorge | Bekanntmachung eines neuen Vordruckmusters (BMF)

Das BMF hat ein neues Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG bekannt gemacht ().


Geleistete Altersvorsorgebeiträge sind auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen (§ 10a Abs. 5 Satz 1 EStG). Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Der im BStBl I 2007 S. 709 f. veröffentlichte Vordruck ist letztmalig für das Beitragsjahr 2008 zu verwenden.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern unter der Adresse http://www.bzst.bund.de zum Download bereit.

Quelle: BZSt online

 

Fundstelle(n):
MAAAF-10236