BMF - IV C 3 - S 2222/08/10102:001 BStBl I 2009 S. 643 Nr. 11

Einkommensteuergesetz; Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Absatz 5 EStG

Nach § 10a Absatz 5 Satz 1 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Absatz 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

In den Zeilen 4 bis 6 sind die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Beiträge (a) oder Tilgungsleistungen (b) aufzuteilen. Hierbei sind in jeder Zeile entweder Beiträge (a) oder Tilgungsleistungen (b) einzutragen. Sofern in einem Beitragsjahr zugunsten eines Vertrages sowohl Beiträge als auch Tilgungsleistungen gezahlt werden (z. B. Wechsel von Anspar- zur Tilgungsförderung), sind diese in jeweils getrennten Zeilen zu bescheinigen.

Die Zeilen 5 und 6 sind optional.

Der im BStBl 2007 I S. 709 f. veröffentlichte Vordruck ist letztmalig für das Beitragsjahr 2008 zu verwenden.

Anlage:

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BMF v. - IV C 3 - S 2222/08/10102:001

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2009 I Seite 643
VAAAD-23770