OFD Niedersachsen - S 7221 - 145 - St 187 VD

Steuersatz für Bücher, Hörbücher, Hörspiele und Hörzeitschriften/-zeitungen; umsatzsteuerliche Beurteilung von verschiedenen Wegen der Leistungserbringung

Durch Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom –  BGBl 2014 I S. 1266 – wurde die Nummer 50 der Anlage 2 zum UStG eingefügt. Nunmehr unterliegt auch die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie die Vermietung von Hörbüchern unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG dem ermäßigten Steuersatz. Die folgende Übersicht stellt für o. g. Produkte zusammenfassend die maßgeblichen Steuersätze dar, die für verschiedene Wege der Leistungserbringung anzuwenden sind.


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Leistung
Umsatzsteuerliche Beurteilung
Steuersatz
Buch/Zeitung
Überlassung in Form eines Druckerzeugnisses
Die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie die Vermietung von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unterliegt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. Ifd. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz.
7 %
Internetdownload eines E-Books/E-Papers
Es handelt sich um eine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung, die die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.
19 %
Online-Verleih eines E-Books/E-Papers
Die entgeltliche Nutzungsüberlassung von digitalen Informationsquellen durch Bibliotheken steht nicht der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) gleich. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet daher keine Anwendung. Die Überlassung der eLibrarys an die Bibliotheken durch die Verlage unterliegt ebenfalls dem allgemeinen Steuersatz.
Für Einzelheiten verweise ich auf die USt-Kartei S 7240 Karte 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.
19 %
Lieferung eines Druckerzeugnisses mit Zugang zu E-Book/Hörbuch/E-Paper
Wird neben der Abgabe eines Druckerzeugnisses auch gleichzeitig der elektronische Zugang zum E-Book oder Hörbuch bzw. E-Paper eingeräumt, handelt es sich jeweils um eigenständige, gesondert zu würdigende Leistungen. Die anzuwendenden Steuersätze ergeben sich aus den o. g. Grundsätzen.
Hat der Leistungsempfänger für die Einräumung des Zugangs zum E-Book bzw. E-Paper ein gesondertes Entgelt zu entrichten, ist dies die Bemessungsgrundlage für die auf elektronischem Wege erbrachte Leistung. Erfolgt der Zugang ohne gesondert vereinbartes Entgelt, ist der Gesamtkaufpreis nach Maßgabe von Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE aufzuteilen.
Für vor dem ausgeführte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die Vorgänge, in denen neben dem gedruckten Buch auch der elektronische Zugang zum E-Book/Hörbuch eingeräumt wird, als einheitliche Leistung behandelt, die insgesamt dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Die Nichtbeanstandungsregelung gilt nicht für das Geschäft mit Zeitungen und Zeitschriften.
7 %
Hörbuch
Überlassung auf einem Speichermedium
vor dem ausgeführte Umsätze:
Hörbücher sind in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführt, eine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG kommt nicht in Betracht.
19 %
nach dem ausgeführte Umsätze:
Hörbücher – ausgenommen Hörbücher, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes bestehen – unterliegen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Ifd. Nr. 50 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem   BStBl 2014 I S. 1614.
7 %
Internetdownload
Es handelt sich um eine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung, die die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.
19 %
Hörspiel
Überlassung auf einem Speichermedium
Die Steuerermäßigung für Hörbücher greift für Hörspiele nicht. Hörspiele unterscheiden sich von Lesungen in der Regel dadurch, dass diesen ein Drehbuch zugrunde liegt, ähnlich einem Filmwerk. Sie bedienen sich des Stoffs des Buches als Grundlage für eine eigene Geschichte.
19 %
Internetdownload
Es handelt sich um eine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung, die die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt. Ein Hörspiel stellt zudem keinen nach der Anlage 2 zum UStG begünstigten Gegenstand dar.
19 %
Hörzeitschrift/-zeitung
Überlassung auf einem Speichermedium
Die Steuerermäßigung für Hörbücher greift für Hörzeitschriften und -zeitungen nicht. Diese erscheinen üblicherweise periodisch und geben Informationen mit aktuellem Bezug z. B. aus Politik, Wirtschaft, Sport und Feuilleton oder aus bestimmten abgegrenzten Fachthemengebieten wieder.
19 %
Internetdownload
Es handelt sich um eine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung, die die Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt. Hörzeitschriften und -zeitungen stellen zudem keine nach der Anlage 2 zum UStG begünstigten Gegenstände dar.
19 %

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Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 321 Nr. 6
UR 2016 S. 330 Nr. 8
YAAAF-09225