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Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – ein Überblick
Zweites Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes
Durch das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz vom (2. VerkehrStÄndG; BGBl 2015 I S. 901) sollen eine Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen der Kraftfahrzeughalter nach Einführung einer Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen (sog. Pkw-Maut) sowie Rechtsbereinigungen und Verfahrenserleichterungen im Hinblick auf die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung (Hauptzollämter) nach Auslaufen der Organleihe zum erfolgen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Infrastrukturabgabe – Pkw-Maut
Nach Art. 3 des 2. VerkehrStÄndG treten Art. 1 Nr. 7 und Nr. 12 Buchst. f erst an dem Tag in Kraft, an dem die Abgabenerhebung nach dem Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen beginnt. Der Bundesminister der Finanzen wird den Tag des Inkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt geben.
[i]§ 9 KraftStG: SteuersatzArt. 1 Nr. 7: „§ 9 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 3 Satz 1 wird der Satzteil vor Nr. 1 wie folgt gefasst:
„Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer für jeden ...