Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – ein Überblick
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-07373 Durch das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz vom (2. VerkehrStÄndG; BGBl 2015 I S. 901) sollen eine Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen der Kraftfahrzeughalter nach Einführung einer Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen (sog. Pkw-Maut) sowie Rechtsbereinigungen und Verfahrenserleichterungen im Hinblick auf die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung (Hauptzollämter) nach Auslaufen der Organleihe zum erfolgen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einführung einer Infrastrukturabgabe – Pkw-Maut
[i]Maßgebend ist der tatsächliche Beginn der Erhebung der InfrastrukturabgabeMit dem 2. VerkehrStÄndG hat der Gesetzgeber in § 9 KraftStG (Steuersätze) und § 18 KraftStG (Schaffung einer Anwendungsnorm) die erforderliche Anpassung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe vorgenommen. Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom ist am de jure in Kraft getreten (BGBl 2015 I S. 904). Die hierzu korrespondierenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen treten jedoch erst dann in Kraft, wenn die Infrastrukturabgabe tatsächlich erhoben wird.
[i]Mit einem Inkrafttreten der Änderung ist nicht vor dem 1. 1. 2017 zu rechnenMit einem Inkrafttreten und damit einer Anwendung ...