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Johannes Dietlein, Dorothee Endriss, Andreas Feuerborn

Grundlagen Recht für Wirtschaftswissenschaftler

2015

ISBN: 978-3-482-66261-4

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Grundlagen Recht für Wirtschaftswissenschaftler

Teil 3: Bürgerliches Recht

§ 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch

I. Einführung

245Anders als das Öffentliche Recht, das maßgeblich die Staatsorganisation und die Rechtsbeziehungen des Staates zu den Bürgern regelt, bestimmt das Privatrecht (oder Zivilrecht) die rechtlichen Beziehungen zwischen den Einzelnen (Rn. 1). Das sind in erster Linie natürliche Personen, also Menschen. Darüber hinaus können es juristische Personen wie bspw. eingetragene Vereine (e. V.), Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sein (Rn. 22, 25).

246Geht es um Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen, in denen jedermann stehen kann, gehören die entsprechenden rechtlichen Regelungen zum Bürgerlichen Recht. Das ist das Kerngebiet des Privatrechts. Es ist vom Sonderprivatrecht zu unterscheiden, das eben nicht für jedermann, sondern nur für bestimmte Personengruppen oder Gegenstände gilt. Gebiete des Sonderprivatrechts sind das Handelsrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht (Vierter Teil), das Wirtschaftsprivatrecht, das Immaterialgüterrecht und das Arbeitsrecht.

247Die zentrale Rechtsquelle des Bürgerlichen Rechts bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18. 8. 1896, da...