NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Februar 2021

– Säge- und Hobelwerke –
– Gewerbekennzahl 16100 –

A. Betriebswirtschaftliches

I. Betriebsformen und Betriebsarten

1. Betriebsarten
a) Allgemeines

Ein Sägewerk ist ein holzbearbeitender Betrieb, in dem nach verschiedenen Einschnittarten aus Sägeholz (abgelängtes Rundholz) durch spangebende Bearbeitung Schnittholz erzeugt.

Für die entscheidende spangebende Bearbeitung werden im Sägewerk vorwiegend Gattersäge und Bandsägen verwendet. Moderne Anlagen nutzen leistungsfähige Zerspaner-Kreissägen-Kombinatio­S. 5nen, Profilspaner oder Gatter-Kreissägen-Kombinationen. Sägewerke sind insbesondere aufgrund ihrer technischen Einrichtung, für den Einschnitt von Nadelsägeholz bzw. Laubsägeholz spezialisiert. Sägewerke unterscheiden sich anhand des Volumens des zum Einschnitt kommenden Rohstoffes, sowie aufgrund des Grades der Mechanisierung und Automatisierung (manuelle bis prozessgesteuerte Verfahrenstechniken). Aufgrund des Charakters des technologischen Prozesses ist eine vollständige rechnergestützte Schnittholzerzeugung im Sägewerk möglich.

Reine Sägewerke sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Sägewerken sind häufig weitere Tätigkeiten wie

  • Tischlerei,

  • Zimmerei,

  • Kisten- und Palettenproduktion, sowie

  • Holzha...

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