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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 111/14 EFG 2015 S. 1793 Nr. 21

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1c

Investitionsabzugsbetrag, Maßgebliche Gewinngrenze

Leitsatz

  1. Bei Betrieben, die der selbstständigen Tätigkeit dienen und die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, lag die Gewinngrenze im Jahr 2009 bei 200.000 €.

  2. Für neu gegründete Betriebe galt die Gewinngrenze nicht.

  3. Bei PersG gebietet die betriebsbezogene Betrachtung, dass insoweit das Gesamthands- und das Sonderbetriebsvermögen zusammengefasst werden.

  4. Bei Einbringung eines Teilbetriebs mit Buchwerten ist von einer unveränderten Betriebsfortführung auszugehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1793 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2016 S. 396
QAAAF-03980

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 30.07.2015 - 14 K 111/14

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