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FG München Urteil v. - 11 K 3048/18 EFG 2020 S. 989 Nr. 14

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1, EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 7, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 4, UmwStG § 24 Abs. 1, UmwStG § 24 Abs. 2 S. 2

Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei alsbaldiger Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR

Leitsatz

1. Die alsbaldige Einbringung des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens in eine GbR zu Buchwerten steht der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags durch den Einzelunternehmer nicht entgegen.

2. Soweit die übrigen Voraussetzungen des § 7g EStG vorliegen, kann ein (künftiger) Gesellschafter den Investitionsabzugsbetrag im Rahmen seines Einzelunternehmens außerbilanziell oder als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigen. Dies geschieht nicht im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung für die erst noch zu gründende Personengesellschaft, sondern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Gesellschafters.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 989 Nr. 14
EStB 2020 S. 407 Nr. 10
GStB 2020 S. 56 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2020 S. 807
PAAAH-49791

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FG München, Urteil v. 27.06.2019 - 11 K 3048/18

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