PrüfbV Anlage 3 (zu § 70) SON04
Anlage 3 (zu § 70) SON04 [1]

Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen IIIa und IIIb

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);

Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


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Position
 
Berichtsjahr (1)
Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen
 
 
 
 
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
001
 
 
(2) Daten zur Vermögenslage
 
 
 
 
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
 
 
 
 
 
a) Kernkapital
006
 
 
 
 
 
aa) hartes Kernkapital
426
 
 
 
 
 
ab) zusätzliches Kernkapital
427
 
 
 
 
b) Ergänzungskapital
007
 
 
(3) Daten zur Ertragslage
 
 
 
 
1. Zinsergebnis
 
 
 
 
 
a) Zinserträge [2]
029
 
 
 
 
b) Zinsaufwendungen
030
 
 
 
 
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
 
 
 
 
d) Zinsergebnis
032
 
 
 
2. Provisionsergebnis
 
 
 
 
 
a) Provisionserträge
313
 
 
 
 
b) Provisionsaufwendungen
314
 
 
 
 
c) Provisionsergebnis
033
 
 
 
3. Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft [3]
037
 
 
 
4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
 
a) Personalaufwand [4]
038
 
 
 
 
b) andere Verwaltungsaufwendungen [5]
039
 
 
 
5. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
900
 
 
 
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
048
 
 
 
7. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 
 
 
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
 
 
 
9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
053
 
 
 
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
054
 
 
 
11. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
055
 
 
 
12. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
056
 
 
 
13. Entnahmen aus Genussrechtskapital
057
 
 
 
14. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
058
 
 
(4) Daten zum Kreditgeschäft
 
 
 
 
1. Anmerkungsbedürftige Großkredite
088
 
 
 
2. Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
 
 
 
 
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR
 
 
 
 
 
a) des geprüften Einzelinstituts
342
Stk.
Stk.
 
 
b) der Institutsgruppe [6]
343
Stk.
Stk.
 
3. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
 
 
 
 
 
a) im Berichtsjahr [7]
093
 
 
 
 
b) Bestand am Jahresende
094
 
 
(5) Ergänzende Angaben
 
 
 
 
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
 
 
 
 
 
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
095
 
 
 
 
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
096
 
 
 
2. Nachrangige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
112
 
 
 
 
b) nachrangige Forderungen an Kunden
113
 
 
 
 
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände
114
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAF-02088

1Anm. d. Red.: Anlage 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 720) mit Wirkung v. 18. 6. 2016.

2Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.

3Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.

4Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.

5Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

6Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.

7Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).