Isolierte Anfechtung der den Einspruch als unzulässig verwerfenden Einspruchsentscheidung ist zulässig
Einspruchs- und Klagebefugnis des Gesellschafters, dem eine Sachentnahme aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft
allein zugerechnet wird
Leitsatz
1. Eine allein gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist zulässig, wenn der Kläger geltend macht, dass die Einspruchsentscheidung
gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsakt eine zusätzliche Beschwer enthält. Eine solche liegt in der Verwerfung des Einspruchs
als unzulässig.
2. Im Streit um die Bewertung einer Sachentnahme aus dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist neben der Gesellschaft
selbst auch derjenige Gesellschafter einspruchs- und klagebefugt, dem das auf der Entnahme beruhende Ergebnis allein zugerechnet
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAE-93954
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 22.01.2015 - 3 K 393/13
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