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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 393/13

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 44, AO § 352 Abs. 1 Nr. 5, AO § 367, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Isolierte Anfechtung der den Einspruch als unzulässig verwerfenden Einspruchsentscheidung ist zulässig

Einspruchs- und Klagebefugnis des Gesellschafters, dem eine Sachentnahme aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft allein zugerechnet wird

Leitsatz

1. Eine allein gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist zulässig, wenn der Kläger geltend macht, dass die Einspruchsentscheidung gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsakt eine zusätzliche Beschwer enthält. Eine solche liegt in der Verwerfung des Einspruchs als unzulässig.

2. Im Streit um die Bewertung einer Sachentnahme aus dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist neben der Gesellschaft selbst auch derjenige Gesellschafter einspruchs- und klagebefugt, dem das auf der Entnahme beruhende Ergebnis allein zugerechnet wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAE-93954

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Nutzungsdauer:
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 22.01.2015 - 3 K 393/13

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