Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Leitsatz
Die Übertragung eines ruhenden (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dergestalt, dass die Tochter und zwei
Enkel im Wege der vorweggenommenen Erbfolge jeweils einen Anteil von deutlich mehr als 3 ha erwerben, erfolgt als Übertragung
von drei Teilbetrieben unentgeltlich und zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1775 Nr. 30 EFG 2015 S. 1256 Nr. 15 EStB 2015 S. 422 Nr. 11 ErbStB 2015 S. 224 Nr. 8 KÖSDI 2015 S. 19461 Nr. 9 QAAAE-93949
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