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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 204/15 EFG 2018 S. 206 Nr. 3

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1EStG § 16 Abs. 3 Satz 2EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1EStG § 6 Abs. 3 HöfeO § 1 Abs. 1 HöfeO § 18 Abs. 2

Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014: Betriebsaufgabe bei LuF-Betrieb durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben

Leitsatz

  1. Zum Begriff des Betriebs i. S. des § 13 EStG.

  2. Für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der LuF gehört, ist eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen.

  3. Werden im Rahmen eines Erbfalls die Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs auf verschiedene Erben verteilt, wird der einheitliche landwirtschaftliche Betrieb zerschlagen.

  4. Das hat zur Folge, dass ein Rechtsnachfolger, der die Flächen nicht selbst zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzt, diese in seinem Privatvermögen hält.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 206 Nr. 3
EStB 2018 S. 179 Nr. 5
ErbStB 2018 S. 174 Nr. 6
NWB-EV 2018 S. 111 Nr. 4
NAAAG-77958

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.02.2017 - 13 K 204/15

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