Arbeitshilfe April 2016

Keine außerordentlichen Einkünfte bei Zufluss eines Erfolgshonorars nach Abschluss eines jahrelangen Restitutionsverfahrens? - Kein Verlustausgleich gemäß § 2 Abs. 3 EStG bei unechten Verlusten?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Keine Tarifbegünstigung des Erfolgshonorars eines Rechtsanwalts nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB SAAAE-92677