Arbeitshilfe - Stand: 21.04.2016

Keine außerordentlichen Einkünfte bei Zufluss eines Erfolgshonorars nach Abschluss eines jahrelangen Restitutionsverfahrens? - Kein Verlustausgleich gemäß § 2 Abs. 3 EStG bei unechten Verlusten?

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Keine Tarifbegünstigung des Erfolgshonorars eines Rechtsanwalts nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-92677