IFRS Essentials
3. Aufl. 2015
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IFRS 5 Zum Verkauf gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
1. Einleitung und Überblick
IFRS 5 enthält Vorschriften hinsichtlich des Verkaufs bzw. der Stilllegung von langfristigen Vermögenswerten. Die Abgrenzung von kurz- und langfristigem Vermögen gem. IFRS 5 stimmt mit jener in IAS 1 überein (IFRS 5.Anhang A i. V. mit IAS 1.66).
Langfristige Vermögenswerte werden im einfachsten Fall einzeln verkauft.
Es kann aber auch der Fall sein, dass eine Abgangsgruppe verkauft wird. Bei einer solchen handelt es sich um eine Gruppe von Vermögenswerten, die in einem einzigen Geschäft veräußert werden soll. Eine Abgangsgruppe umfasst auch Schulden, die mit diesen Vermögenswerten direkt in Verbindung stehen und in dem Geschäft übertragen werden. Eine Abgangsgruppe umfasst auch einen Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde, wenn die Abgangsgruppe eine zahlungsmittelgenerierende Einheit i. S. von IAS 36 (ZGE) darstellt, der ein Firmenwert (gem. IAS 36.80-36.87) zugeordnet wurde oder wenn die Abgangsgruppe einen Geschäftsbereich innerhalb einer solchen ZGE darstellt.
Bei einem Unternehmensbestandteil handelt es sich um Tätigkeiten und Geldflüsse, die betrieblich und für Zwecke der ...