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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1287/13 EFG 2015 S. 1171 Nr. 14

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 155 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 370, EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1, EigZulG § 15 Abs. 1, EigZulG § 15 Abs. 2, BGB § 873, BGB § 925, BGB § 986 Abs. 1

Verlängerte Festsetzungsfrist bei vorsätzlichem Verschweigen des rückwirkenden Wegfalls der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage

Leitsatz

Wird dem Finanzamt nachträglich bekannt, dass ein Eigentumserwerb nicht stattgefunden hat, so kann die Festsetzung der Eigenheimzulage wegen neuer Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen aufgehoben werden. Bei vorsätzlicher Täuschung des Finanzamts über die Voraussetzungen der Eigenheimzulage ist hinsichtlich der Aufhebung des die Eigenheimzulage festsetzenden Bescheides die verlängerte zehnjährige Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO anzuwenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1171 Nr. 14
PStR 2016 S. 19 Nr. 1
VAAAE-90346

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.06.2014 - 2 K 1287/13

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