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Rückabwicklung von Grundstücksgeschäften
Aktuelle Rechtsentwicklung und Tendenzen – Praktische Anwendungsfälle
[i] Hofmann/Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz Kommentar, NWB Verlag Herne, 2. Aufl. 2014, ISBN: 978-3-482-40400-9 Im Rahmen eines Grundstückserwerbs unterliegt grds. bereits der schuldrechtliche Teil des Erwerbsvorgangs der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), d. h. auf den letztendlichen Rechtserfolg kommt es nicht an. Für den Fall des Scheiterns – egal ob vor oder nach Eintragung des vermeintlichen Eigentümers – hat der Gesetzgeber in § 16 GrEStG die Nichtfestsetzung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung ermöglicht. In dieser auf den ersten Blick beruhigenden Gesetzeslage steckt aber „der Teufel im Detail“, zumal sich die zu erfüllenden Voraussetzungen aus dem Gesetzeswortlaut nicht sofort erschließen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu beachten, dass sich das anzuwendende Recht stetig weiterentwickelt. Anträge auf Nichtfestsetzung der Steuer bzw. Aufhebung oder Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung erfüllen so häufig nicht die geforderten Anforderungen. Der finanzielle Schaden ist dabei mitunter immens.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 1563