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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 576

Rückabwicklung von Grundstücksgeschäften

Christian Saecker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-89959 Die Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer setzt die Besteuerung bereits beim Verpflichtungsgeschäft an, also beim gegenseitigen Versprechen, das Grundstück zu übereignen bzw. den Kaufpreis zu entrichten. Auf dem Rechtsweg bis zur Erfüllung der gegenseitigen Versprechen sind viele Stolpersteine zu verzeichnen, die immer wieder in einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder einen Aufhebungsvertrag münden. Auch vollendete Erwerbsvorgänge, in denen der Erwerber bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, führen mitunter zu einem Rückerwerb. Bereits gezahlte Grunderwerbsteuer zurückzuerlangen bzw. die noch nicht erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung ganz zu negieren, ist an einige Voraussetzungen geknüpft und kann bei Nichtbeachtung einiger Regelungen schnell in einem Fiasko enden.

Ausführlicher Beitrag s..

Zivilrechtliche Aspekte

[i]Aufhebungsvertrag oder RücktrittGrundlage der steuerrechtlichen Würdigung ist die Zivilrechtslage: Rückabwicklungen erfolgen entweder durch Aufhebungsvertrag oder Rücktritt, also einvernehmlich oder durch einseitige Erklärung. Oftmals ist Ursache die Nichterfüllung einer Verpflichtung (z. B. Nichtzahlung des Kaufpreises) oder der Eintrit...

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