Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF zu Einkünften aus sog. intransparenten Investmentfonds
Hohe Hürden für die Nachweispflichten zur Vermeidung der Pauschalbesteuerung
[i]BMF, Schreiben vom 4. 2. 2015 NWB PAAAE-78260 Der EuGH hatte mit Urteil vom - Rs. C-326/12, van Caster und van Caster NWB EAAAE-77766 die Unionsrechtswidrigkeit der in § 6 InvStG verankerten Pauschalbesteuerung von laufenden Erträgen aus intransparenten Investmentfonds festgestellt. Anleger müssen die Möglichkeit haben, bei nichtveröffentlichten Besteuerungsgrundlagen ihre tatsächlichen Erträge nachzuweisen. Das Veranlagungsverfahren wurde durch das [i]Zum EuGH-Urteil vom 9. 10. 2014 - Rs. C-326/12, van Caster und van Caster s. Ebner/ Meinert, NWB 7/2015 S. 416 (BStBl 2015 I S. 135) bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des Urteils geändert. Im Rahmen einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 6 InvStG ist von der Pauschalbesteuerung Abstand zu nehmen, wenn der Steuerpflichtige die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte mittels geeigneter Materialien nachweisen kann. An die Nachweispflichten werden hohe Anforderungen gestellt. Das Finanzamt kann zur Überprüfung der Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen eine Reihe von Belegen – darunter auch eine Berufsträgerbescheinigung – anfordern.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .