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BMF zu Einkünften aus sog. intransparenten Investmentfonds
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-88603 Nachdem der , van Caster und van Caster NWB EAAAE-77766 die Unionsrechtswidrigkeit der in § 6 InvStG verankerten Pauschalbesteuerung von laufenden Erträgen aus intransparenten Investmentfonds festgestellt hatte, wurde das Veranlagungsverfahren durch das (BStBl 2015 I S. 135) angepasst. Von der Pauschalbesteuerung ist Abstand zu nehmen, wenn der Steuerpflichtige die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte mittels geeigneter Materialien nachweisen kann. An diese Nachweispflichten werden hohe Anforderungen gestellt. Das Finanzamt kann zur Überprüfung der Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen verschiedene Unterlagen – darunter auch eine Berufsträgerbescheinigung – anfordern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund und Inhalt des
[i]Ebner/Meinert, NWB 7/2015 S. 416Erfüllen Publikums-Investmentfonds die Pflichten gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvStG zur Veröffentlichung ihrer Besteuerungsgrundlagen nicht, sind die laufenden Erträge aus diesen sog. intransparenten Investmentfonds gem. § 6 InvStG pauschal zu berechnen. Dies führt [i]§ 6 InvStG verstößt gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV) regelmäßig zu einer höheren Steuerbelastung. Da § 6 InvStG dem Steuerpflichtigen nicht erlaubt, seine ...