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BBK Nr. 8 vom Seite 349

Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015

Bernd Rätke

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 363Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist in § 3c Abs. 2 EStG ein neuer Satz 6 eingeführt worden. Aus der Neuregelung ergeben sich erhebliche Konsequenzen für Besitzunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn die Pacht zu niedrig ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Teil- oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei Betriebsaufspaltung

[i]Voraussetzungen Der sperrig formulierte Satz 6 in § 3c Abs. 2 EStG enthält folgende Voraussetzungen:

  • Der Gesellschafter einer Körperschaft überlässt Wirtschaftsgüter aus seinem Betriebsvermögen an die Körperschaft zur Nutzung, also z. B. durch Verpachtung.

  • Der Gesellschafter ist mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der nutzenden Kapitalgesellschaft beteiligt.

  • Die Nutzungsüberlassung erfolgt teilentgeltlich oder unentgeltlich.

  • Die Teil- bzw. Unentgeltlichkeit ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

[i]Neuregelung betrifft vor allem BesitzunternehmerSind diese Voraussetzungen erfüllt, unterliegen die Aufwendungen des Gesellschafters, die mit der teil- oder unentgeltlichen Nutzungsüberlassung in Zusammenhang stehen, dem Teilabzugsverbot. Zu diesen Aufwendungen gehören nach Satz 6 Betriebsausgaben, Betriebsvermögensminderungen und Veräuß...

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