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FG Köln Urteil v. - 12 K 791/11 EFG 2015 S. 526 Nr. 7

Gesetze: InsO § 80, InsO § 203 Abs 1 Nr 3, AO § 37 Abs 2 Satz 1

Insolvenzsteuerrecht

Rückforderung einer Steuererstattung

Leitsatz

1) Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, die während der Verfahrensdauer begründet wurden, aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, wenn mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist.

2) Der im Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts enthaltene Vorbehalt für "evtl. Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt" ist hinreichend bestimmt, weil es sich dabei nur um nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer insolvenzrechtlich begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners handeln kann, die den Beteiligten bekannt sind, da sie sich aus den Steuerakten ergeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 41
DStRE 2015 S. 1458 Nr. 23
EFG 2015 S. 526 Nr. 7
ZIP 2014 S. 2456 Nr. 50
XAAAE-86849

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FG Köln, Urteil v. 06.08.2014 - 12 K 791/11

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