1) Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, die während der Verfahrensdauer begründet wurden, aber erst nach Aufhebung
des Insolvenzverfahrens entstanden sind, unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, wenn mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist.
2) Der im Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts enthaltene Vorbehalt für "evtl. Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt"
ist hinreichend bestimmt, weil es sich dabei nur um nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während
seiner Dauer insolvenzrechtlich begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners handeln kann, die den Beteiligten
bekannt sind, da sie sich aus den Steuerakten ergeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 41 DStRE 2015 S. 1458 Nr. 23 EFG 2015 S. 526 Nr. 7 ZIP 2014 S. 2456 Nr. 50 XAAAE-86849
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