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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 220

Photovoltaikanlagen

Ein steuerlicher Gesamtüberblick

Dipl.-Finanzwirtin (FH) Alexandra Schöpflin und Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald

Für Photovoltaikanlagen, die seit dem in Betrieb gehen, wurde die Vergütung für den selbst verbrauchten Strom (sog. Direktverbrauch) abgeschafft. Vergütet wird nur noch der tatsächlich ins Netz eingespeiste Strom. Dadurch hat sich auch die steuerliche Behandlung entscheidend geändert. Nach alter Rechtslage wurde auch der selbst verbrauchte Strom an den Netzbetreiber geliefert. Dementsprechend lagen umsatzsteuerlich zwei Lieferungen vor: eine Lieferung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber und gleichzeitig eine Rücklieferung des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber für den Direktverbrauch. Nach aktueller Rechtslage ist für den privat verbrauchten Strom eine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen. Bemessungsgrundlage ist grds. der fiktive Einkaufspreis der Stromlieferung zum Zeitpunkt des Umsatzes. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuelle steuerliche Behandlung.

Prüfschema zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme ab ) NWB CAAAE-86334.

I. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Grundsätze und Änderungen

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber u. a. f...

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