DBAR Italien Art. 15

Art. 15 Amtsverschwiegenheit

Auf die Anfragen, Auskünfte, Anzeigen und Gutachten sowie auf sonstige Mitteilungen, die im Wege der Amts- und Rechtshilfe einem Staat zugehen, finden die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates über die Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltung Anwendung.

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FAAAE-86320