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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 3532/14 GE EFG 2015 S. 583 Nr. 7

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1BGB § 311 bBGB § 899a GBO § 47

Grunderwerbsteuer: Einbringung von Bruchteilseigentum in Gesamthandsgemeinschaft, Rechtsträgerwechsel, Formelle Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft

Leitsatz

Die Einbringung des anteiligen Bruchteilseigentums an einem Grundstück in das Gesamthandseigentum der Gemeinschafter unterliegt als ein den Rechtsträgerwechsel bewirkender Erwerbsvorgang auch dann der Grunderwerbsteuer, wenn zum Zeitpunkt des Bruchteilserwerbs die formelle Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft noch nicht anerkannt war.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 583 Nr. 7
UVR 2015 S. 198 Nr. 7
OAAAE-85400

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 14.01.2015 - 7 K 3532/14 GE

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