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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 8 K 3677/13 E

Gesetze: EStG § 25 Abs. 3 Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, AO § 34 Abs. 3 Abs. 1, AO § 150 Abs. 1 Satz 1, InsO § 35 Abs. 1, InsO § 79 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 203, InsO § 313 Abs. 1

Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren – Insolvenzbeschlag bei Nachtragsverteilung, Massezugehörigkeit des aus (teilweise) pfändungsfreiem Arbeitslohn resultierenden Erstattungsanspruchs

Leitsatz

  1. Im Verbraucherinsolvenzverfahren und im anschließenden Nachtragsverteilungsverfahren kann durch die Abgabe einer nur von dem Schuldner, nicht aber von dem Treuhänder unterschriebenen Einkommensteuererklärung kein wirksamer Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG gestellt werden.

  2. Ein Einkommensteuererstattungsanspruch, für den der Rechtsgrund vor oder während des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, gehört auch dann in vollem Umfang zur Insolvenzmasse, wenn er im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn steht.

Fundstelle(n):
KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 2
EAAAE-84975

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E

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