Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren – Insolvenzbeschlag bei Nachtragsverteilung,
Massezugehörigkeit des aus (teilweise) pfändungsfreiem Arbeitslohn resultierenden Erstattungsanspruchs
Leitsatz
Im Verbraucherinsolvenzverfahren und im anschließenden Nachtragsverteilungsverfahren kann durch die Abgabe einer nur von
dem Schuldner, nicht aber von dem Treuhänder unterschriebenen Einkommensteuererklärung kein wirksamer Antrag auf Veranlagung
nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG gestellt werden.
Ein Einkommensteuererstattungsanspruch, für den der Rechtsgrund vor oder während des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist,
gehört auch dann in vollem Umfang zur Insolvenzmasse, wenn er im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 2 EAAAE-84975
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.08.2014 - 8 K 3677/13 E
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