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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 214/14 EFG 2015 S. 254 Nr. 3

Gesetze: UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus "Scheinrechnungen"

Leitsatz

1. Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern sie noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung vorgenommen wird.

2. Für die Versagung des Vorsteuerabzugs trägt die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast zunächst dann, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich eine Leistung von einem Unternehmer bezogen hat und insoweit formell ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 155
EFG 2015 S. 254 Nr. 3
KÖSDI 2015 S. 19198 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2015 S. 157
UStB 2015 S. 37 Nr. 2
FAAAE-81275

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 20.10.2014 - 2 V 214/14

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