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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1166

Warum der Umsatzsteuerrechtler seinen Kaffee nicht „to go“ bestellen sollte

Dr. Stefanie Becker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-78528Moderne Diäten plädieren für Kaffeegetränke mit hohem Kaffee- und geringem Milchanteil. Der klassische schwarze Kaffee hat damit klar die Nase vorn vor Kaffeegetränken wie Cappuccino, Latte [i]OFD Frankfurt, Verfügung vom 4. 4. 2014 NWB RAAAE-63477; BFH, Beschluss vom 29. 8. 2013 - XI B 79/12 NWB WAAAE-46610Macchiato und Milchkaffee. Umsatzsteuerlich schaut dies hingegen ganz anders aus. Kaffeegetränkelieferungen können dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen. Aktuell haben sich sowohl der BFH als auch die OFD Frankfurt genau hiermit beschäftigt.

Ausführlicher Beitrag s..

Abgrenzung zwischen Kaffeelieferung und Restaurantdienstleistung

[i]Abgrenzung nach den Dienstleistungselementen der LeistungDie Steuersatzermäßigung von 19 % auf 7 % hängt zunächst davon ab, ob es sich beim Verkauf des Kaffeegetränks um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt. Gehen die Dienstleistungselemente eines Getränkeverkaufs, die deren sofortigen Verzehr ermöglichen, nicht über das hinaus, was zur Vermarktung der Getränke notwendig ist, liegt eine Getränkelieferung vor.

Einordnung von Kaffeegetränken in die Anlage 2

[i]Verweis auf den Gemeinsamen ZolltarifLässt sich das Getränk unter Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG einreihen, unterliegt diese Lieferung der ermäßigten Besteuerung. Kaffeegetränke könnte...

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