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Steuerschuldübergang bei Bauleistungen – BMF konkretisiert erneut die Neuregelungen
Konsequenzen aus dem für die Praxis
[i]BMF, Schreiben vom 26. 9. 2014 NWB EAAAE-74451Mit Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1297) nimmt das BMF umfangreich zur gesetzlichen Neuregelung des Steuerschuldübergangs bei Bauleistungen Stellung und ändert den relevanten Abschn. 13b.3 UStAE. Das BMF stellt in seinem Schreiben nochmals klar, dass durch die gesetzliche Neuregelung und das nun [i]Hammerl/Fietz, NWB 36/2014 S. 2688ergangene BMF-Schreiben die Rechtsfolgen der (BStBl 2014 II S. 128) und vom - XI R 21/11 (BStBl 2014 II S. 425) zurückgedreht werden sollen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Einzelheiten des und baut auf dem Beitrag in NWB 36/2014 S. 2688 auf.
In der NWB Datenbank sind aufrufbar:
Checkliste „Bauleistungen – Kataloge von Abgrenzungsfällen und Prüfschema für § 13b UStG zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft“ NWB NAAAB-22464
Vordruck „USt 1 TG“ NWB DAAAC-72940
Grundlagenbeitrag „Reverse-Charge-Verfahren“ NWB YAAAE-26319
infoCenter-Beitrag „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ NWB HAAAB-14246
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Neuregelungen in § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
[i]Nachhaltige Erbringung von Bauleistungen durch Unternehmer, d. h. ...Nach dem neuen Wortlaut des § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrach...BStBl 2014 II S. 128