Unternehmensbesteuerung
2. Aufl. 2014
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Kapitel 2: Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
2.1 Perspektive der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Unternehmen sind aus ökonomischer Sicht Kontraktgeflechte verschiedener Beteiligter. Es sind Investitionsobjekte, die nur ein Instrument zur Einkommenserzielung darstellen. Die Beteiligten bedienen sich der Unternehmen, um ihre Ziele zu verwirklichen. Unternehmen verfügen deshalb aus dieser Perspektive nicht selbst über steuerliche Leistungsfähigkeit, sondern nur die Kapitalgeber als natürliche Personen. Im Rahmen einer ökonomischen Analyse und Entscheidungsfindung muss deshalb notwendigerweise zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene unterschieden werden. Das deutsche Steuerrecht betrachtet das Unternehmen regelmäßig nicht als eigenständigen Steuergegenstand, sondern besteuert Unternehmen abhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform. Infolgedessen weichen die Besteuerungskonzeptionen von Personen- und Kapitalgesellschaften erheblich voneinander ab.
Für Personengesellschaften gilt das Transparenzprinzip. Sie verfügen nicht über eine eigenständige Steuersubjektivität. Die Gewinne der Personengesellschaft werden unmittelbar dem Gesellschafter zugerechnet und bei diesem regelmäßig...