Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundstücksrecht; | Erschließungsbeiträge in den neuen Bundesländern
Für Erschließungsanlagen im Beitrittsgebiet, die vor dem fertig gestellt worden waren, denen jedoch nach dem weitere Teile hinzugefügt wurden, können nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, sondern lediglich Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabenrecht des Landes erhoben werden. Aus diesem Grunde können für zusätzliche Radwege, die an einer Straße hergestellt werden, welche bereits über Fahrbahn, Bürgersteige sowie Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügt, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden ().