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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 V 226/14 EFG 2014 S. 1743 Nr. 20

Gesetze: AO § 129

Berichtigung nach § 129 AO; Divergenz zwischen den Elster- und den Elster-Lohn I-Daten

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO.

  2. In der Übernahme fehlerhaft übertragener LSt-Daten muss keine Unrichtigkeit nach § 129 AO liegen.

  3. Hat der Stpfl. seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der elektronisch per Elster an das FA übermittelten ESt-Erklärung zutreffend erklärt, weichen die Angaben in der von dem ArbG via Elster Lohn I übermittelten elektronischen LSt-Bescheinigung zu Gunsten des Stpfl. hiervon ab und setzt das FA - trotz eines computergestützten Bearbeitungshinweises wegen dieser Divergenz - die ESt auf der Grundlage der - unzutreffenden - Lohnangaben des ArbG fest, kommt eine Berichtigung der fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 339 Nr. 11
DStR 2016 S. 10 Nr. 16
DStRE 2016 S. 619 Nr. 10
EFG 2014 S. 1743 Nr. 20
Ubg 2016 S. 378
WAAAE-72034

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Niedersächsisches Finanzgericht , Beschluss v. 28.07.2014 - 3 V 226/14

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