Berichtigung nach § 129 AO; Divergenz zwischen den Elster-
und den Elster-Lohn I-Daten
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO.
In der Übernahme fehlerhaft übertragener LSt-Daten muss keine Unrichtigkeit nach § 129 AO liegen.
Hat der Stpfl. seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der elektronisch per Elster an das FA übermittelten ESt-Erklärung
zutreffend erklärt, weichen die Angaben in der von dem ArbG via Elster Lohn I übermittelten elektronischen LSt-Bescheinigung
zu Gunsten des Stpfl. hiervon ab und setzt das FA - trotz eines computergestützten Bearbeitungshinweises wegen dieser Divergenz -
die ESt auf der Grundlage der - unzutreffenden - Lohnangaben des ArbG fest, kommt eine Berichtigung der fehlerhaften Steuerfestsetzung
nach § 129 AO nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 339 Nr. 11 DStR 2016 S. 10 Nr. 16 DStRE 2016 S. 619 Nr. 10 EFG 2014 S. 1743 Nr. 20 Ubg 2016 S. 378 WAAAE-72034
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Beschluss v. 28.07.2014 - 3 V 226/14
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